-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Pflichtversicherungsvergehen - BY8525-506238-24/2
Datum: Mittwoch, Dezember 18, 2024 12:31 CET
Von: "Vavra-Oral, Jessica (PP-MUE)" <jessica.vavra-oral@polizei.bayern.de>
An: "info.racing@tufast.de" <info.racing@tufast.de>


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 16.07.2024 wurden fünf Studenten, die ihrem Verein angehören mit einem Prototypen an der alten Landebahn einer Kontrolle unterzogen.

Beanstandet wurde, dass für das Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung besteht und es nicht zugelassen ist.

 

Der Zeuge Herr Simeon gab gegenüber den aufnehmenden Beamten an, es gäbe eine Jahrestrainingsversicherung und das Fahrzeug wäre dadurch gedeckt.

 

Um der Staatsanwaltschaft den Vorgang zur Einstellung zur Owi-Verfolgung vorzulegen, wäre ein Nachweis über die besagte Versicherung hilfreich. ´

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jessica Vavra-Oral

Polizeihauptmeisterin

Verkehrspolizeiinspektion München Verkehrsanzeigen

VA 32 - Verkehrsstraftaten

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